Diese Seite erklärt, wie die Website des Ritter'Hoft Cookies und ähnliche Technologien verwendet.
1. Unbedingt erforderliche Cookies
Die Website verwendet den lokalen Speicher des Browsers, um Ihre Einwilligungsentscheidung zu speichern. Diese Speicherung ist erforderlich, bedarf keiner vorherigen Zustimmung und wird nicht zur Nachverfolgung verwendet.
2. Besuchsmessung
Mit Ihrer Zustimmung kann die Website Google Tag Manager und Google Analytics 4 verwenden, um Besuche, aufgerufene Seiten und Klicks zu Buchungs-, Telefon- oder Kontaktmöglichkeiten zu messen.
Google Tag Manager und Google Analytics werden erst nach Ihrer Zustimmung geladen. Bei Ablehnung werden keine Cookies zur Besuchsmessung gesetzt. Daten können von Google Ireland Limited verarbeitet und gemäß den von Google vorgesehenen Garantien außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google.
Je nach Konfiguration können insbesondere _ga und _ga_* (bis zu 2 Jahre), _gid (24 Stunden) und _gat* (etwa 1 Minute) gesetzt werden.
3. Werbemessung
Mit Ihrer Zustimmung misst die Website außerdem Buchungen, die über unsere Google Ads-Anzeigen zustande kommen (Conversion-Messung). Diese Messung wird erst nach Ihrer Zustimmung aktiviert und kann Google-Werbecookies wie _gcl_au oder _gcl_aw (etwa 90 Tage) setzen. Sie dient ausschließlich der Erfolgsmessung unserer Anzeigen und nicht der personalisierten Werbung.
4. Ihre Auswahl
Sie können Cookies beim ersten Besuch akzeptieren, ablehnen oder individuell einstellen. Ablehnung und Zustimmung werden gleichwertig dargestellt. Vor Ihrer Auswahl werden keine Cookies zur Besuchs- oder Werbemessung gesetzt.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf deaktiviert die Besuchs- und Werbemessung und löscht die von dieser Website erreichbaren Google-Cookies.
5. Verantwortlicher und Kontakt
Die Website wird von Ritter'Hoft / SARL Letzelter herausgegeben. Fragen zu personenbezogenen Daten können Sie an info@ritterhoft.com senden.
6. Speicherdauer
Ihre Entscheidung – Zustimmung oder Ablehnung – wird höchstens 6 Monate gespeichert. Danach werden Sie erneut um Ihre Auswahl gebeten.
7. Aktualisierung
Diese Richtlinie wurde am 8. August 2026 aktualisiert und kann bei Änderungen der eingesetzten Werkzeuge angepasst werden.